Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 27. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website Mieter-Auskunft.de, die öffentlichen Informationsseiten, das Mieterselbstauskunft-Formular, das Vermieter-Portal und die damit verbundenen PDF-Funktionen.
Sie beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit nach bestem Wissen und wird bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.
2. Unser Anspruch
Barrierefreiheit ist für Mieter-Auskunft.de ein wichtiger Bestandteil eines vertrauenswürdigen digitalen Mietprozesses.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website, Formulare und PDF-Funktionen möglichst barrierearm, verständlich und für möglichst viele Menschen nutzbar zu gestalten. Dazu gehören klare Strukturen, nachvollziehbare Formulare, lesbare Inhalte und bedienbare Interaktionen.
3. Maßstab
Bei Gestaltung und Weiterentwicklung orientieren wir uns an anerkannten Anforderungen digitaler Barrierefreiheit, insbesondere an WCAG 2.2 AA und EN 301 549. Eine externe Prüfung oder Zertifizierung liegt derzeit nicht vor.
Die konkrete Umsetzung wird schrittweise überprüft und verbessert, insbesondere bei Formularen, Pflichtfeldern, Fehlermeldungen, Tastaturbedienung, Fokuszuständen und responsiver Darstellung.
4. Aktuelle Umsetzung
Bei der laufenden Entwicklung achten wir insbesondere auf:
- semantische Seitenstruktur mit nachvollziehbaren Überschriften,
- bedienbare Links, Schaltflächen und Formularfelder,
- sichtbare Fokuszustände für Tastaturbedienung,
- Labels und Hilfetexte für zentrale Formularfelder,
- ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen,
- responsive Darstellung auf mobilen und größeren Bildschirmen,
- verständliche deutsche Formulierungen ohne unnötige Fachsprache.
5. Bekannte Einschränkungen
Trotz laufender Verbesserungen können einzelne Bereiche noch Einschränkungen aufweisen. Das betrifft insbesondere PDF-Ausgaben, Karten- und Drittanbieter-Komponenten sowie einzelne Bereiche des Vermieter-Portals.
PDF-Dokumente werden vorrangig für eine saubere, druckbare Mieterselbstauskunft erzeugt. Eine durchgängige technische Auszeichnung aller PDF-Inhalte für assistive Technologien ist derzeit nicht extern geprüft.
Kartenansichten im Vermieter-Portal können Inhalte externer Kartendienste enthalten. Deren Bedienung und Darstellung liegen nicht vollständig in unserem Einflussbereich.
6. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder eine Funktion nicht gut nutzbar ist, freuen wir uns über einen Hinweis. Bitte nennen Sie möglichst die betroffene Seite oder Funktion, das beobachtete Problem, Ihr Gerät und Ihren Browser. Falls Sie assistive Technologien nutzen, können Sie diese Information freiwillig ergänzen.
E-Mail: [wird geladen...]
7. Zuständige Marktüberwachungsstelle
Wenn Sie nach einer Rückmeldung der Ansicht sind, dass gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit betroffen sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden:
Nach den derzeit veröffentlichten Informationen ist die MLBF AöR eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Bundesländer. Ihr Sitz befindet sich in Magdeburg; die Angabe bedeutet daher nicht, dass sie nur für Sachsen-Anhalt zuständig ist.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 28 92 30 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Informationen der zuständigen Stelle: MLBF AöR - gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder