Zulässige vs. Unzulässige Fragen bei der Mieterselbstauskunft
Diese Übersicht bietet eine schnelle Orientierung für Mietinteressenten und Vermieter. Sie basiert auf der DSK-Orientierungshilfe 2026 und trennt strikt zwischen Fragen, die das Mietverhältnis konkret berühren (zulässig), und solchen, die die Privatsphäre verletzen (unzulässig).
Sie können eine kostenlose Mieterselbstauskunft als PDF erstellen, die Angaben strukturiert erfasst und als PDF vorbereitet.
Kurzfassung
- Entscheidend ist der Zeitpunkt: Zur Besichtigung dürfen deutlich weniger Daten abgefragt werden als kurz vor Vertragsabschluss.
- Bonität, Einkommen, Arbeitgeber und ein eröffnetes Insolvenzverfahren können nach konkretem Anmietinteresse relevant sein.
- Religion, Schwangerschaft, Familienplanung, Mitgliedschaften, Vorstrafen und Vorvermieter-Kontaktdaten sind regelmäßig unzulässig.
Überblick
Finanzen
Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?
ZulässigBegründung: Bonitätsprüfung ist nach konkretem Anmietinteresse regelmäßig erforderlich; eine Einkommensgrenze kann ausreichen.
Konsequenz bei Lüge: Arglistige Falschangaben können Anfechtung oder Kündigung im Einzelfall stützen (§ 123 BGB, § 543 BGB).
Wer ist Ihr Arbeitgeber? / Sind Sie ungekündigt?
ZulässigBegründung: Beruf und Arbeitgeber dürfen als Bonitätskriterien abgefragt werden; Details zur Beschäftigungsdauer sind zurückhaltender zu behandeln.
Konsequenz bei Lüge: Erhebliche Falschangaben können mietrechtliche Folgen im Einzelfall haben.
Läuft ein Insolvenzverfahren gegen Sie?
ZulässigBegründung: Ein eröffnetes und noch nicht abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren ist bonitätsrelevant.
Konsequenz bei Lüge: Verschweigen kann bei konkreter Relevanz erhebliche Folgen haben.
Haben Sie Schulden? (Allgemein)
GrenzfallBegründung: Zu pauschal oft unzulässig. Zulässig nur bei mietrelevanten Schulden (z.B. frühere Mietschulden, Pfändungen).
Konsequenz bei Lüge: Bei irrelevanten Schulden (z.B. BAföG, laufender Kredit) meist folgenlos.
Beziehen Sie Sozialleistungen?
GrenzfallBegründung: Relevant ist vor allem, ob die Miete vollständig durch eine öffentliche Stelle übernommen und direkt gezahlt wird.
Konsequenz bei Lüge: Ein geeigneter Nachweis kann erst in einer fortgeschrittenen Bewerbungsphase erforderlich sein.
Privates
Sind Sie schwanger? / Planen Sie Kinder?
UnzulässigBegründung: Diskriminierung (AGG). Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.
Sind Sie verheiratet? (Familienstand)
UnzulässigBegründung: Der Familienstand ist für den Vertragsschluss regelmäßig nicht erforderlich; die Anzahl einziehender Personen genügt meist.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss in der Regel nicht beantwortet werden.
Welche Nationalität haben Sie?
UnzulässigBegründung: Die pauschale Frage nach Staatsangehörigkeit ist für die Wohnraumanmietung regelmäßig nicht erforderlich.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.
Welcher Religion gehören Sie an?
UnzulässigBegründung: Religion gehört zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten und ist regelmäßig nicht mietrelevant.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.
Wohnnutzung
Haben Sie Haustiere? (Hund/Katze)
ZulässigBegründung: Die beabsichtigte Haltung zustimmungsbedürftiger Tiere kann für den Mietvertrag relevant sein.
Konsequenz bei Lüge: Vermieter kann Abschaffung verlangen oder abmahnen.
Haben Sie Kleintiere? (Hamster, Fische)
UnzulässigBegründung: Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und dürfen nicht verboten werden.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss regelmäßig nicht beantwortet werden.
Rauchen Sie?
UnzulässigBegründung: Rauchen ist vertragsgemäßer Gebrauch (BGH VIII ZR 37/07). Nur zulässig bei expliziter Individualvereinbarung.
Konsequenz bei Lüge: Pauschale Fragen nach Rauchgewohnheiten müssen regelmäßig nicht beantwortet werden.
Spielen Sie ein Musikinstrument?
UnzulässigBegründung: Musizieren ist Grundrecht (Persönlichkeitsentfaltung). Ausnahme: Extrem laute Instrumente.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss regelmäßig nicht beantwortet werden.
Verhalten
Sind Sie vorbestraft? (Pauschal)
UnzulässigBegründung: Angaben zu Vorstrafen und laufenden Ermittlungen sind bei Wohnraummiete regelmäßig nicht erforderlich.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.
Sind Sie wegen Mietbetrug/Sachbeschädigung vorbestraft?
UnzulässigBegründung: Auch konkrete Vorstrafen werden von der DSK bei der Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen regelmäßig nicht als erforderlich eingeordnet.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss regelmäßig nicht beantwortet werden.
Sind Sie Mitglied im Mieterverein?
UnzulässigBegründung: Vereinigungsfreiheit. Dient oft der Aussortierung "kritischer" Mieter.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
UnzulässigBegründung: Privatsache. Indiziert nur, dass der Mieter seine Rechte kennt.
Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.
Vorvermieter
Wie sind die Kontaktdaten Ihres Vorvermieters?
UnzulässigBegründung: Kontaktinformationen aktueller oder früherer Vermieter sind nach der DSK für die Entscheidung über das neue Mietverhältnis nicht erforderlich.
Konsequenz bei Lüge: Nicht weitergeben; Nachweise sollten Mieter selbst vorlegen.
Haben Sie Mietschulden beim Vorvermieter?
ZulässigBegründung: Erhebliche Mietrückstände oder Räumungstitel können bonitätsrelevant sein, vor allem in der fortgeschrittenen Bewerbungsphase.
Konsequenz bei Lüge: Arglistige Falschangaben können im Einzelfall mietrechtliche Folgen haben.
Seit wann besteht Ihr derzeitiges Mietverhältnis?
GrenzfallBegründung: Die Dauer des bisherigen Mietverhältnisses ist nicht automatisch erforderlich; entscheidend sind konkrete erhebliche Pflichtverletzungen.
Konsequenz bei Lüge: Nur beantworten, wenn ein objektiver Bezug zur Anmietung besteht.
Wurde das Mietverhältnis gekündigt? Von wem und warum?
GrenzfallBegründung: Begrenzt zulässig sind erhebliche, unbestrittene oder rechtskräftige Pflichtverletzungen, die auch im neuen Mietverhältnis relevant sein können.
Konsequenz bei Lüge: Pauschale Fragen nach allen Kündigungsgründen sind zu weit.
Sonstiges
Haben Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
ZulässigBegründung: Bei Sozialwohnungen zwingende Voraussetzung für die Vermietung.
Konsequenz bei Lüge: Ohne passenden Nachweis ist die Anmietung geförderten Wohnraums regelmäßig nicht möglich.
Zusammenfassung
- Zulässige Fragen betreffen Bonität, Zahlungsfähigkeit und mietrelevante Fakten - hier sollten Angaben wahrheitsgemäß sein.
- Unzulässige Fragen verletzen die Privatsphäre - Sie müssen sie regelmäßig nicht beantworten.
- Grenzfälle hängen vom konkreten Kontext ab - prüfen Sie, ob die Frage mietrelevant ist.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- DSK Orientierungshilfe Selbstauskünfte Mietinteressent:innen V2.0
Stand Januar 2026: zeitliche Stufen der Datenerhebung, zulässige Fragen und Unterlagen.
- BGH VIII ZR 37/07
Urteil vom 05.03.2008 zu Rauchen und vertragsgemäßem Gebrauch.
- BGH VIII ZR 238/08
Urteil vom 30.09.2009: kein Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
- § 123, § 311 und § 543 BGB
Vorvertragliches Schuldverhältnis, arglistige Täuschung und Kündigung aus wichtigem Grund.
- § 19 und § 21 AGG
Benachteiligungsverbot und Ansprüche bei Benachteiligung.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, Vermieterverband oder eine qualifizierte Rechtsberatung.
Die rechtliche Bewertung einzelner Fragen kann vom Zeitpunkt der Datenerhebung, vom konkreten Mietobjekt und vom Einzelfall abhängen.
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