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Zulässige vs. Unzulässige Fragen bei der Mieterselbstauskunft

Diese Übersicht bietet eine schnelle Orientierung für Mietinteressenten und Vermieter. Sie basiert auf der aktuellen Rechtsprechung und trennt strikt zwischen Fragen, die das Mietverhältnis konkret berühren (zulässig), und solchen, die die Privatsphäre verletzen (unzulässig).

ZulässigWahrheitsgemäß beantworten
UnzulässigRecht zur Lüge
GrenzfallEinzelfallabhängig

Finanzen

Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?

Zulässig

Begründung: Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Sicherstellung der Mietzahlung (Bonitätsprüfung).

Konsequenz bei Lüge: Fristlose Kündigung möglich wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB, § 543 BGB).

Wer ist Ihr Arbeitgeber? / Sind Sie ungekündigt?

Zulässig

Begründung: Relevant für die Sicherheit der künftigen Zahlungen.

Konsequenz bei Lüge: Fristlose Kündigung möglich.

Läuft ein Insolvenzverfahren gegen Sie?

Zulässig

Begründung: Wesentlich für den Zugriff auf das Vermögen des Mieters. Auch ungefragt offenbarungspflichtig!

Konsequenz bei Lüge: Fristlose Kündigung möglich.

Haben Sie Schulden? (Allgemein)

Grenzfall

Begründung: Zu pauschal oft unzulässig. Zulässig nur bei mietrelevanten Schulden (z.B. frühere Mietschulden, Pfändungen).

Konsequenz bei Lüge: Bei irrelevanten Schulden (z.B. BAföG, laufender Kredit) meist folgenlos.

Beziehen Sie Sozialleistungen?

Zulässig

Begründung: Wichtig zu wissen, wer die Miete zahlt (Amt oder Mieter).

Konsequenz bei Lüge: Fristlose Kündigung möglich.

Privates

Sind Sie schwanger? / Planen Sie Kinder?

Unzulässig

Begründung: Diskriminierung (AGG). Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz ("Recht zur Lüge"). Kündigung unwirksam.

Sind Sie verheiratet? (Familienstand)

Grenzfall

Begründung: Bei Einzug mehrerer Personen relevant für Haushaltsbildung. Bei Einzelpersonen oft verzichtbar, da für Vertragserfüllung nicht erheblich.

Konsequenz bei Lüge: Meist folgenlos, da für Vertragserfüllung irrelevant.

Welche Nationalität haben Sie?

Unzulässig

Begründung: Diskriminierung (AGG). Ausnahme: Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgern.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz.

Welcher Religion gehören Sie an?

Unzulässig

Begründung: Privatsache. Ausnahme: Kirchliche Träger, die Wohnungen an Glaubensgenossen vergeben.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz (außer bei Kirchen-Wohnungen).

Wohnnutzung

Haben Sie Haustiere? (Hund/Katze)

Zulässig

Begründung: Vermieter darf bei Hunden/Katzen zustimmen oder ablehnen (Genehmigungsvorbehalt).

Konsequenz bei Lüge: Vermieter kann Abschaffung verlangen oder abmahnen.

Haben Sie Kleintiere? (Hamster, Fische)

Unzulässig

Begründung: Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und dürfen nicht verboten werden.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz.

Rauchen Sie?

Unzulässig

Begründung: Rauchen ist vertragsgemäßer Gebrauch (BGH VIII ZR 37/07). Nur zulässig bei expliziter Individualvereinbarung.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz, solange Bausubstanz nicht leidet.

Spielen Sie ein Musikinstrument?

Unzulässig

Begründung: Musizieren ist Grundrecht (Persönlichkeitsentfaltung). Ausnahme: Extrem laute Instrumente.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz, solange Ruhezeiten eingehalten werden.

Verhalten

Sind Sie vorbestraft? (Pauschal)

Unzulässig

Begründung: Zu weitgehend. Resozialisierungsgedanke.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz.

Sind Sie wegen Mietbetrug/Sachbeschädigung vorbestraft?

Zulässig

Begründung: Konkreter Bezug zum Schutz des Eigentums (Mietobjekt).

Konsequenz bei Lüge: Fristlose Kündigung möglich.

Sind Sie Mitglied im Mieterverein?

Unzulässig

Begründung: Vereinigungsfreiheit. Dient oft der Aussortierung "kritischer" Mieter.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Unzulässig

Begründung: Privatsache. Indiziert nur, dass der Mieter seine Rechte kennt.

Konsequenz bei Lüge: Keine Konsequenz.

Vorvermieter

Wie sind die Kontaktdaten Ihres Vorvermieters?

Grenzfall

Begründung: Das Abfragen der Daten ist zulässig. Das eigenständige Kontaktieren des Vorvermieters ohne Einwilligung des Mieters ist jedoch unzulässig (Datenschutz). Der korrekte Weg: Mieter legt Mietschuldenfreiheitsbescheinigung selbst vor.

Konsequenz bei Lüge: -

Haben Sie Mietschulden beim Vorvermieter?

Zulässig

Begründung: Bonitätsfrage.

Konsequenz bei Lüge: Fristlose Kündigung möglich.

Seit wann besteht Ihr derzeitiges Mietverhältnis?

Zulässig

Begründung: Zeigt Stabilität und Zuverlässigkeit des Mieters. Relevante Information für die Risikoeinschätzung.

Konsequenz bei Lüge: -

Wurde das Mietverhältnis gekündigt? Von wem und warum?

Grenzfall

Begründung: Bei Eigenkündigung oder Eigenbedarf zulässig. Bei Kündigung wegen Zahlungsverzug bonitätsrelevant. Bei Kündigung wegen persönlicher Streitigkeiten eher grenzwertig.

Konsequenz bei Lüge: Bei Verschweigen einer Räumungsklage oder Mietschulden: Fristlose Kündigung möglich.

Sonstiges

Haben Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Zulässig

Begründung: Bei Sozialwohnungen zwingende Voraussetzung für die Vermietung.

Konsequenz bei Lüge: Fristlose Kündigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Zusammenfassung

  • Zulässige Fragen betreffen Bonität, Zahlungsfähigkeit und mietrelevante Fakten - hier besteht Wahrheitspflicht.
  • Unzulässige Fragen verletzen die Privatsphäre - Sie dürfen lügen, ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten.
  • Grenzfälle hängen vom konkreten Kontext ab - prüfen Sie, ob die Frage mietrelevant ist.

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