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Zulässige vs. Unzulässige Fragen bei der Mieterselbstauskunft

Redaktion Mieter-Auskunft.deAktualisiert: 19.05.20268 Min. LesezeitRecht & Datenschutz

Diese Übersicht bietet eine schnelle Orientierung für Mietinteressenten und Vermieter. Sie basiert auf der DSK-Orientierungshilfe 2026 und trennt strikt zwischen Fragen, die das Mietverhältnis konkret berühren (zulässig), und solchen, die die Privatsphäre verletzen (unzulässig).

Sie können eine kostenlose Mieterselbstauskunft als PDF erstellen, die Angaben strukturiert erfasst und als PDF vorbereitet.

Kurzfassung

  • Entscheidend ist der Zeitpunkt: Zur Besichtigung dürfen deutlich weniger Daten abgefragt werden als kurz vor Vertragsabschluss.
  • Bonität, Einkommen, Arbeitgeber und ein eröffnetes Insolvenzverfahren können nach konkretem Anmietinteresse relevant sein.
  • Religion, Schwangerschaft, Familienplanung, Mitgliedschaften, Vorstrafen und Vorvermieter-Kontaktdaten sind regelmäßig unzulässig.
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Überblick

ZulässigWahrheitsgemäß beantworten
UnzulässigMuss nicht beantwortet werden
GrenzfallEinzelfallabhängig

Finanzen

Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?

Zulässig

Begründung: Bonitätsprüfung ist nach konkretem Anmietinteresse regelmäßig erforderlich; eine Einkommensgrenze kann ausreichen.

Konsequenz bei Lüge: Arglistige Falschangaben können Anfechtung oder Kündigung im Einzelfall stützen (§ 123 BGB, § 543 BGB).

Wer ist Ihr Arbeitgeber? / Sind Sie ungekündigt?

Zulässig

Begründung: Beruf und Arbeitgeber dürfen als Bonitätskriterien abgefragt werden; Details zur Beschäftigungsdauer sind zurückhaltender zu behandeln.

Konsequenz bei Lüge: Erhebliche Falschangaben können mietrechtliche Folgen im Einzelfall haben.

Läuft ein Insolvenzverfahren gegen Sie?

Zulässig

Begründung: Ein eröffnetes und noch nicht abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren ist bonitätsrelevant.

Konsequenz bei Lüge: Verschweigen kann bei konkreter Relevanz erhebliche Folgen haben.

Haben Sie Schulden? (Allgemein)

Grenzfall

Begründung: Zu pauschal oft unzulässig. Zulässig nur bei mietrelevanten Schulden (z.B. frühere Mietschulden, Pfändungen).

Konsequenz bei Lüge: Bei irrelevanten Schulden (z.B. BAföG, laufender Kredit) meist folgenlos.

Beziehen Sie Sozialleistungen?

Grenzfall

Begründung: Relevant ist vor allem, ob die Miete vollständig durch eine öffentliche Stelle übernommen und direkt gezahlt wird.

Konsequenz bei Lüge: Ein geeigneter Nachweis kann erst in einer fortgeschrittenen Bewerbungsphase erforderlich sein.

Privates

Sind Sie schwanger? / Planen Sie Kinder?

Unzulässig

Begründung: Diskriminierung (AGG). Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.

Sind Sie verheiratet? (Familienstand)

Unzulässig

Begründung: Der Familienstand ist für den Vertragsschluss regelmäßig nicht erforderlich; die Anzahl einziehender Personen genügt meist.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss in der Regel nicht beantwortet werden.

Welche Nationalität haben Sie?

Unzulässig

Begründung: Die pauschale Frage nach Staatsangehörigkeit ist für die Wohnraumanmietung regelmäßig nicht erforderlich.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.

Welcher Religion gehören Sie an?

Unzulässig

Begründung: Religion gehört zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten und ist regelmäßig nicht mietrelevant.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.

Wohnnutzung

Haben Sie Haustiere? (Hund/Katze)

Zulässig

Begründung: Die beabsichtigte Haltung zustimmungsbedürftiger Tiere kann für den Mietvertrag relevant sein.

Konsequenz bei Lüge: Vermieter kann Abschaffung verlangen oder abmahnen.

Haben Sie Kleintiere? (Hamster, Fische)

Unzulässig

Begründung: Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und dürfen nicht verboten werden.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss regelmäßig nicht beantwortet werden.

Rauchen Sie?

Unzulässig

Begründung: Rauchen ist vertragsgemäßer Gebrauch (BGH VIII ZR 37/07). Nur zulässig bei expliziter Individualvereinbarung.

Konsequenz bei Lüge: Pauschale Fragen nach Rauchgewohnheiten müssen regelmäßig nicht beantwortet werden.

Spielen Sie ein Musikinstrument?

Unzulässig

Begründung: Musizieren ist Grundrecht (Persönlichkeitsentfaltung). Ausnahme: Extrem laute Instrumente.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss regelmäßig nicht beantwortet werden.

Verhalten

Sind Sie vorbestraft? (Pauschal)

Unzulässig

Begründung: Angaben zu Vorstrafen und laufenden Ermittlungen sind bei Wohnraummiete regelmäßig nicht erforderlich.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.

Sind Sie wegen Mietbetrug/Sachbeschädigung vorbestraft?

Unzulässig

Begründung: Auch konkrete Vorstrafen werden von der DSK bei der Anbahnung von Wohnraummietverhältnissen regelmäßig nicht als erforderlich eingeordnet.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss regelmäßig nicht beantwortet werden.

Sind Sie Mitglied im Mieterverein?

Unzulässig

Begründung: Vereinigungsfreiheit. Dient oft der Aussortierung "kritischer" Mieter.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Unzulässig

Begründung: Privatsache. Indiziert nur, dass der Mieter seine Rechte kennt.

Konsequenz bei Lüge: Die Frage muss nicht beantwortet werden.

Vorvermieter

Wie sind die Kontaktdaten Ihres Vorvermieters?

Unzulässig

Begründung: Kontaktinformationen aktueller oder früherer Vermieter sind nach der DSK für die Entscheidung über das neue Mietverhältnis nicht erforderlich.

Konsequenz bei Lüge: Nicht weitergeben; Nachweise sollten Mieter selbst vorlegen.

Haben Sie Mietschulden beim Vorvermieter?

Zulässig

Begründung: Erhebliche Mietrückstände oder Räumungstitel können bonitätsrelevant sein, vor allem in der fortgeschrittenen Bewerbungsphase.

Konsequenz bei Lüge: Arglistige Falschangaben können im Einzelfall mietrechtliche Folgen haben.

Seit wann besteht Ihr derzeitiges Mietverhältnis?

Grenzfall

Begründung: Die Dauer des bisherigen Mietverhältnisses ist nicht automatisch erforderlich; entscheidend sind konkrete erhebliche Pflichtverletzungen.

Konsequenz bei Lüge: Nur beantworten, wenn ein objektiver Bezug zur Anmietung besteht.

Wurde das Mietverhältnis gekündigt? Von wem und warum?

Grenzfall

Begründung: Begrenzt zulässig sind erhebliche, unbestrittene oder rechtskräftige Pflichtverletzungen, die auch im neuen Mietverhältnis relevant sein können.

Konsequenz bei Lüge: Pauschale Fragen nach allen Kündigungsgründen sind zu weit.

Sonstiges

Haben Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Zulässig

Begründung: Bei Sozialwohnungen zwingende Voraussetzung für die Vermietung.

Konsequenz bei Lüge: Ohne passenden Nachweis ist die Anmietung geförderten Wohnraums regelmäßig nicht möglich.

Zusammenfassung

  • Zulässige Fragen betreffen Bonität, Zahlungsfähigkeit und mietrelevante Fakten - hier sollten Angaben wahrheitsgemäß sein.
  • Unzulässige Fragen verletzen die Privatsphäre - Sie müssen sie regelmäßig nicht beantworten.
  • Grenzfälle hängen vom konkreten Kontext ab - prüfen Sie, ob die Frage mietrelevant ist.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  1. DSK Orientierungshilfe Selbstauskünfte Mietinteressent:innen V2.0

    Stand Januar 2026: zeitliche Stufen der Datenerhebung, zulässige Fragen und Unterlagen.

  2. BGH VIII ZR 37/07

    Urteil vom 05.03.2008 zu Rauchen und vertragsgemäßem Gebrauch.

  3. BGH VIII ZR 238/08

    Urteil vom 30.09.2009: kein Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

  4. § 123, § 311 und § 543 BGB

    Vorvertragliches Schuldverhältnis, arglistige Täuschung und Kündigung aus wichtigem Grund.

  5. § 19 und § 21 AGG

    Benachteiligungsverbot und Ansprüche bei Benachteiligung.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, Vermieterverband oder eine qualifizierte Rechtsberatung.

Die rechtliche Bewertung einzelner Fragen kann vom Zeitpunkt der Datenerhebung, vom konkreten Mietobjekt und vom Einzelfall abhängen.

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