Mieterselbstauskunft kostenlos erstellen
Kostenlos, DSGVO-konform & sofort als PDF. Nur zulässige Fragen nach aktueller Rechtsprechung - ohne Registrierung.
Mieterselbstauskunft online erstellen in 3 Schritten
Ausfüllen, prüfen, herunterladen – fertig.
Mieterselbstauskunft ausfüllen
Persönliche Daten, Einkommen und Arbeitgeber eingeben.
Bonitätsnachweise anhängen
Optional: SCHUFA, Gehaltsnachweise als PDF hochladen.
Selbstauskunft als PDF
Fertige Selbstauskunft als PDF speichern und versenden.
Warum unsere Mieterselbstauskunft für Mieter?
Perfekt vorbereitet auf jede Wohnungsbewerbung.
Speichern Sie Ihre Selbstauskunft und verwenden Sie sie für mehrere Bewerbungen.
Sauber formatierte PDF-Dokumente hinterlassen einen guten ersten Eindruck.
Keine hektische Suche nach Unterlagen mehr bei Besichtigungen.
Laden Sie Ihre fertige Selbstauskunft als professionelles PDF herunter.
Lassen Sie sich die Selbstauskunft zusätzlich per E-Mail zusenden.
Zeigen Sie dem Vermieter, dass Sie organisiert und zuverlässig sind.
Füllen Sie das Formular einmal aus statt bei jeder Bewerbung neu.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht gespeichert.
Die Erstellung ist komplett kostenlos – ohne versteckte Gebühren.
Wer braucht eine Mieterselbstauskunft?
Ob erste eigene Wohnung oder Umzug in eine neue Stadt – eine vorbereitete Selbstauskunft macht den Unterschied.
Wohnungssuchende
Bereiten Sie sich optimal auf Besichtigungen vor. Mit vollständigen Unterlagen steigen Ihre Chancen.
Berufseinsteiger
Überzeugen Sie trotz kurzer Beschäftigungshistorie mit einer professionellen Selbstauskunft.
WG-Bewerber
Heben Sie sich von anderen Bewerbern ab mit vollständigen, digitalen Unterlagen.
Umzügler
Sparen Sie Zeit bei der Wohnungssuche in einer neuen Stadt mit vorbereiteten Dokumenten.
Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft (PDF & Online)
Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft aus Mietersicht.
Über die Mieterselbstauskunft
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Eine Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, in dem Sie als Mietinteressent Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und Ihrer aktuellen Wohnsituation machen. Sie dient dem Vermieter zur Risikoprüfung.
Muss ich eine Selbstauskunft ausfüllen?
Rechtlich nein – sie ist freiwillig. Praktisch ist sie jedoch meist notwendig: Ohne Auskunft wird Ihre Bewerbung auf dem angespannten Wohnungsmarkt oft nicht weiter berücksichtigt.
Welche Fragen muss ich nicht beantworten?
Unzulässig sind: Religion, Schwangerschaft/Familienplanung, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen ohne Mietbezug, Gesundheit, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Hobbys und Musikinstrumente. Diese müssen Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Darf ich bei unzulässigen Fragen lügen?
Ja, Sie haben das sogenannte 'Recht zur Lüge'. Bei unzulässigen Fragen können Sie falsch antworten – der Vermieter kann daraus weder Anfechtung noch Kündigung ableiten. Bei zulässigen Fragen (Einkommen, Insolvenz) müssen Sie jedoch wahrheitsgemäß antworten.
Was passiert, wenn ich bei zulässigen Fragen lüge?
Das ist riskant! Bei zulässigen Fragen (z.B. Einkommen) kann der Vermieter den Vertrag anfechten (§ 123 BGB) oder fristlos kündigen (§ 543 BGB) – auch Jahre später. Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Entdeckung.
Nutzung & Download
Ist die Erstellung kostenlos?
Ja, die Erstellung und der PDF-Download auf Mieter-Auskunft.de sind komplett kostenlos – ohne versteckte Gebühren.
Kann ich die Selbstauskunft mehrfach verwenden?
Ja, laden Sie das PDF herunter und senden Sie es an mehrere Vermieter. Aktualisieren Sie nur zeitabhängige Angaben wie das Datum.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein, Ihre Daten werden nur für die PDF-Erstellung verwendet und nicht dauerhaft gespeichert. Wir speichern keine Profile 'auf Vorrat'.
Kann ich die Selbstauskunft am Handy ausfüllen?
Ja, das Tool ist vollständig responsiv und funktioniert auf Smartphone, Tablet und Desktop – ohne App-Installation.
Sicherheit & Datenschutz
Wie sicher sind meine Daten?
Die Übertragung erfolgt TLS-verschlüsselt (HTTPS). Ihre Daten werden nicht gespeichert, nicht weitergegeben und verlassen Ihr Gerät erst beim Absenden. Dies entspricht Art. 32 DSGVO.
Wird meine E-Mail für Werbung genutzt?
Nein, Ihre E-Mail wird ausschließlich zum optionalen Versand der Selbstauskunft verwendet – keine Werbung, keine Weitergabe an Dritte.
Wie lange darf der Vermieter meine Daten speichern?
Nach Ablehnung: Maximal 3-6 Monate (DSGVO Art. 5). Danach können Sie die Löschung verlangen. Eine längere Speicherung erfordert Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Kann ich die Löschung meiner Daten verlangen?
Ja, das ist Ihr 'Recht auf Vergessenwerden' (DSGVO Art. 17). Nach Ablehnung können Sie schriftlich die sofortige Löschung verlangen. Der Vermieter muss innerhalb 1 Monat bestätigen.
Was tun, wenn meine Daten unberechtigt weitergegeben wurden?
Das ist ein Datenschutzverstoß. Sie können: 1) schriftlich abmahnen, 2) Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen, 3) Schadensersatz fordern (DSGVO Art. 82). Insbesondere bei Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung.
SCHUFA & Bonität
Muss ich eine SCHUFA-Auskunft vorlegen?
Nicht zwingend, aber viele Vermieter verlangen sie als Bonitätsnachweis. Geben Sie nicht die vollständige Datenkopie weiter, sondern nur den BonitätsCheck – dieser ist datenschutzfreundlicher.
Was ist der Unterschied zwischen Bonitätsauskunft und BonitätsCheck?
Die Bonitätsauskunft (ca. 30€) enthält alle Ihre SCHUFA-Daten inkl. Konten und Verträge. Der BonitätsCheck (ca. 30€) ist ein kompaktes Zertifikat nur für Vermieter – ohne sensitive Details, 60 Tage gültig.
Muss ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen?
Nein, und Ihr alter Vermieter ist nicht verpflichtet, eine auszustellen (BGH VIII ZR 238/08). Alternativen: Kontoauszüge oder Quittungen. Achtung: Fälschen Sie niemals eine Bescheinigung – das rechtfertigt die fristlose Kündigung!