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Mieterselbstauskunft ausfüllen: Anleitung, Pflichtangaben & häufige Fehler

Redaktion Mieter-Auskunft.deAktualisiert: 19.05.202610 Min. LesezeitRecht & Datenschutz

Die Mieterselbstauskunft ist in Deutschland de facto obligatorisch. Hier erfahren Sie, welche Angaben zulässig sind, welche Fragen Sie nicht beantworten müssen und welche Fehler riskant werden können.

Sie können jetzt eine Mieterselbstauskunft strukturiert erstellen mit unserem Online-Formular.

Kurzfassung

  • Zulässige Bonitätsfragen zu Einkommen, Beruf, Arbeitgeber, Mietschulden und eröffnetem Insolvenzverfahren sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Unzulässige Fragen zu Schwangerschaft, Religion, politischer Haltung oder pauschalen Vorstrafen müssen nicht beantwortet werden.
  • Arglistige Falschangaben können bei erheblichen mietrelevanten Punkten eine Anfechtung oder Kündigung im Einzelfall stützen.
Mieterselbstauskunft als PDF erstellen

Wichtige Grundregel

Wahrheitspflicht besteht nur bei zulässigen Fragen. Unzulässige Fragen, etwa zur Familienplanung oder Religion, müssen Sie nicht beantworten. Die Einordnung hängt vom Zeitpunkt der Datenerhebung und vom konkreten Mietverhältnis ab.

Pflichtangaben (Wahrheitspflicht)

Zulässige Angaben mit konkretem Bezug zur Bonität oder zur Nutzung der Wohnung sollten Sie wahrheitsgemäß machen. Arglistige Falschangaben können je nach Schwere eine Anfechtung nach § 123 BGB oder eine Kündigung nach § 543 BGB stützen.

Name, Vorname, Geburtsdatum

Pflicht

Grundlegende Identifikationsdaten sind für den Mietvertrag erforderlich.

Aktuelle Adresse

Pflicht

Für die Korrespondenz und als Referenz zum Vorvermieter.

Beruf / Arbeitgeber

Pflicht

Beruf und Arbeitgeber dürfen zur Einschätzung der Bonität abgefragt werden.

Monatliches Nettoeinkommen

Pflicht

Zentrale Bonitätsfrage. Eine Einkommensgrenze kann je nach Formular ausreichend sein.

Anzahl der einziehenden Personen

Pflicht

Wichtig für die Einschätzung der Wohnungsnutzung und Personenzahl.

Eröffnetes Insolvenzverfahren

Pflicht

Ein eröffnetes, nicht abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren darf abgefragt werden.

Mietschulden beim Vorvermieter

Pflicht

Direkt bonitätsrelevant und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Grenzfälle (Situationsabhängig)

Haustiere

Grenzfall

Zustimmungsbedürftige Tierhaltung kann relevant sein. Kleintiere müssen regelmäßig nicht angegeben werden.

Unzulässige Fragen

Diese Fragen betreffen regelmäßig die Privatsphäre oder besondere Kategorien personenbezogener Daten. Sie müssen solche Fragen nicht beantworten; eine pauschale Rechtsgarantie für jeden Einzelfall ist damit nicht verbunden.

Familienstand

Unzulässig

Regelmäßig reicht die Anzahl der einziehenden Personen; der Familienstand ist meist nicht erforderlich.

Raucher / Nichtraucher

Unzulässig

Rauchen ist grundsätzlich vertragsgemäßer Gebrauch; pauschale Fragen nach Rauchgewohnheiten sind regelmäßig nicht erforderlich.

Schwangerschaft / Kinderwunsch

Unzulässig

Diskriminierung nach AGG. Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht.

Religion / Nationalität

Unzulässig

Religion, ethnische Herkunft und Staatsangehörigkeit sind regelmäßig nicht erforderlich.

Parteizugehörigkeit / Politische Ansichten

Unzulässig

Gehört zur privaten Lebensführung und ist unzulässig.

Vorstrafen (allgemein)

Unzulässig

Pauschale Fragen nach Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren sind regelmäßig nicht erforderlich.

Die 5 häufigsten Fehler

1

Unvollständige Angaben

Leere Felder bei Pflichtangaben wirken wie etwas zu verbergen.

→ Lösung: Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus. Bei optionalen Feldern: Keine Angabe ist akzeptabel.

2

Falsches Einkommen angeben

Übertreibungen beim Gehalt können später durch Nachweise auffliegen.

→ Lösung: Geben Sie das tatsächliche Nettoeinkommen an - es wird durch Gehaltsabrechnungen verifiziert.

3

Insolvenz verschweigen

Ein eröffnetes, nicht abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren ist bonitätsrelevant.

→ Lösung: Beantworten Sie zulässige Bonitätsfragen wahrheitsgemäß und erklären Sie den aktuellen Stand knapp.

4

Selbstgestrickte Vorlage nutzen

Excel-Tabellen oder Word-Dokumente wirken unprofessionell.

→ Lösung: Nutzen Sie etablierte Vorlagen - oder unser kostenloses Formular.

5

Alte SCHUFA-Auskunft beilegen

Eine veraltete Bonitätsauskunft (älter als 6-8 Wochen) wird oft abgelehnt.

→ Lösung: Fordern Sie eine aktuelle Auskunft an und legen Sie diese bei.

Zusammenfassung

  • Zulässige Fragen: Bonitäts- und nutzungsrelevante Angaben wahrheitsgemäß ausfüllen.
  • Unzulässige Fragen: Nicht beantworten, wenn kein objektiver Bezug zum Mietverhältnis besteht.
  • Vollständigkeit: Erforderliche Felder sauber ausfüllen und sensible Nachweise nur gezielt weitergeben.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  1. DSK Orientierungshilfe Selbstauskünfte Mietinteressent:innen V2.0

    Stand Januar 2026: zulässige Datenerhebung nach Besichtigung, Bewerbungsphase und Erstplatziertenentscheidung.

  2. BGH VIII ZR 107/13

    Urteil vom 09.04.2014 zur fristlosen Kündigung bei frei erfundener Vorvermieterbescheinigung.

  3. § 123 BGB und § 543 BGB

    Arglistige Täuschung und außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

  4. Art. 6, Art. 9 und Art. 17 DSGVO

    Rechtsgrundlagen, besondere Kategorien personenbezogener Daten und Löschung.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, Vermieterverband oder eine qualifizierte Rechtsberatung.

Die rechtliche Bewertung einzelner Fragen kann vom Zeitpunkt der Datenerhebung, vom konkreten Mietobjekt und vom Einzelfall abhängen.

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