Mieterselbstauskunft ausfüllen: Anleitung, Pflichtangaben & häufige Fehler
Die Mieterselbstauskunft ist in Deutschland de facto obligatorisch. Hier erfahren Sie, welche Angaben zulässig sind, welche Fragen Sie nicht beantworten müssen und welche Fehler riskant werden können.
Sie können jetzt eine Mieterselbstauskunft strukturiert erstellen mit unserem Online-Formular.
Kurzfassung
- Zulässige Bonitätsfragen zu Einkommen, Beruf, Arbeitgeber, Mietschulden und eröffnetem Insolvenzverfahren sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Unzulässige Fragen zu Schwangerschaft, Religion, politischer Haltung oder pauschalen Vorstrafen müssen nicht beantwortet werden.
- Arglistige Falschangaben können bei erheblichen mietrelevanten Punkten eine Anfechtung oder Kündigung im Einzelfall stützen.
Wichtige Grundregel
Wahrheitspflicht besteht nur bei zulässigen Fragen. Unzulässige Fragen, etwa zur Familienplanung oder Religion, müssen Sie nicht beantworten. Die Einordnung hängt vom Zeitpunkt der Datenerhebung und vom konkreten Mietverhältnis ab.
Pflichtangaben (Wahrheitspflicht)
Zulässige Angaben mit konkretem Bezug zur Bonität oder zur Nutzung der Wohnung sollten Sie wahrheitsgemäß machen. Arglistige Falschangaben können je nach Schwere eine Anfechtung nach § 123 BGB oder eine Kündigung nach § 543 BGB stützen.
Name, Vorname, Geburtsdatum
PflichtGrundlegende Identifikationsdaten sind für den Mietvertrag erforderlich.
Aktuelle Adresse
PflichtFür die Korrespondenz und als Referenz zum Vorvermieter.
Beruf / Arbeitgeber
PflichtBeruf und Arbeitgeber dürfen zur Einschätzung der Bonität abgefragt werden.
Monatliches Nettoeinkommen
PflichtZentrale Bonitätsfrage. Eine Einkommensgrenze kann je nach Formular ausreichend sein.
Anzahl der einziehenden Personen
PflichtWichtig für die Einschätzung der Wohnungsnutzung und Personenzahl.
Eröffnetes Insolvenzverfahren
PflichtEin eröffnetes, nicht abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren darf abgefragt werden.
Mietschulden beim Vorvermieter
PflichtDirekt bonitätsrelevant und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Grenzfälle (Situationsabhängig)
Haustiere
GrenzfallZustimmungsbedürftige Tierhaltung kann relevant sein. Kleintiere müssen regelmäßig nicht angegeben werden.
Unzulässige Fragen
Diese Fragen betreffen regelmäßig die Privatsphäre oder besondere Kategorien personenbezogener Daten. Sie müssen solche Fragen nicht beantworten; eine pauschale Rechtsgarantie für jeden Einzelfall ist damit nicht verbunden.
Familienstand
UnzulässigRegelmäßig reicht die Anzahl der einziehenden Personen; der Familienstand ist meist nicht erforderlich.
Raucher / Nichtraucher
UnzulässigRauchen ist grundsätzlich vertragsgemäßer Gebrauch; pauschale Fragen nach Rauchgewohnheiten sind regelmäßig nicht erforderlich.
Schwangerschaft / Kinderwunsch
UnzulässigDiskriminierung nach AGG. Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht.
Religion / Nationalität
UnzulässigReligion, ethnische Herkunft und Staatsangehörigkeit sind regelmäßig nicht erforderlich.
Parteizugehörigkeit / Politische Ansichten
UnzulässigGehört zur privaten Lebensführung und ist unzulässig.
Vorstrafen (allgemein)
UnzulässigPauschale Fragen nach Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren sind regelmäßig nicht erforderlich.
Die 5 häufigsten Fehler
Unvollständige Angaben
Leere Felder bei Pflichtangaben wirken wie etwas zu verbergen.
→ Lösung: Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus. Bei optionalen Feldern: Keine Angabe ist akzeptabel.
Falsches Einkommen angeben
Übertreibungen beim Gehalt können später durch Nachweise auffliegen.
→ Lösung: Geben Sie das tatsächliche Nettoeinkommen an - es wird durch Gehaltsabrechnungen verifiziert.
Insolvenz verschweigen
Ein eröffnetes, nicht abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren ist bonitätsrelevant.
→ Lösung: Beantworten Sie zulässige Bonitätsfragen wahrheitsgemäß und erklären Sie den aktuellen Stand knapp.
Selbstgestrickte Vorlage nutzen
Excel-Tabellen oder Word-Dokumente wirken unprofessionell.
→ Lösung: Nutzen Sie etablierte Vorlagen - oder unser kostenloses Formular.
Alte SCHUFA-Auskunft beilegen
Eine veraltete Bonitätsauskunft (älter als 6-8 Wochen) wird oft abgelehnt.
→ Lösung: Fordern Sie eine aktuelle Auskunft an und legen Sie diese bei.
Zusammenfassung
- Zulässige Fragen: Bonitäts- und nutzungsrelevante Angaben wahrheitsgemäß ausfüllen.
- Unzulässige Fragen: Nicht beantworten, wenn kein objektiver Bezug zum Mietverhältnis besteht.
- Vollständigkeit: Erforderliche Felder sauber ausfüllen und sensible Nachweise nur gezielt weitergeben.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- DSK Orientierungshilfe Selbstauskünfte Mietinteressent:innen V2.0
Stand Januar 2026: zulässige Datenerhebung nach Besichtigung, Bewerbungsphase und Erstplatziertenentscheidung.
- BGH VIII ZR 107/13
Urteil vom 09.04.2014 zur fristlosen Kündigung bei frei erfundener Vorvermieterbescheinigung.
- § 123 BGB und § 543 BGB
Arglistige Täuschung und außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
- Art. 6, Art. 9 und Art. 17 DSGVO
Rechtsgrundlagen, besondere Kategorien personenbezogener Daten und Löschung.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, Vermieterverband oder eine qualifizierte Rechtsberatung.
Die rechtliche Bewertung einzelner Fragen kann vom Zeitpunkt der Datenerhebung, vom konkreten Mietobjekt und vom Einzelfall abhängen.
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