Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht oder freiwillig?
Sie müssen nicht allein deshalb einen ganzen Fragebogen ausfüllen, weil Ihnen eine Vorlage vorgelegt wird. Ein Formular legt den Umfang Ihrer rechtlichen Pflichten nicht selbst fest. Ebenso wenig bedeutet „freiwillig“, dass bei einer ernsthaften Bewerbung jede Angabe beliebig wäre.
Schon bei Vertragsverhandlungen entsteht nach § 311 Abs. 2 BGB ein rechtliches Verhältnis mit gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten. Daraus können Aufklärungspflichten folgen. Ob eine konkrete Information verlangt werden darf, muss zusätzlich datenschutzrechtlich geprüft werden.
Für Ihre Bewerbung: Prüfen Sie einzelne Fragen, statt den Bogen vorschnell komplett abzulehnen oder ungeprüft zu unterschreiben. Wenn etwas unklar ist, bitten Sie um eine kurze Erklärung, wofür die Angabe benötigt wird.
Welche Angaben darf der Vermieter wann verlangen?
Der Zeitpunkt zählt. Die Datenschutzkonferenz unterscheidet drei Bewerbungsphasen. Ihre Orientierungshilfe beschreibt die Auffassung der Aufsichtsbehörden; sie ist kein eigener Gesetzestext.
1. Sie möchten die Wohnung besichtigen
Name und Anschrift können erforderlich sein. Einkommensangaben und Ausweiskopien gehören regelmäßig noch nicht dazu.
2. Sie möchten diese Wohnung tatsächlich mieten
Nun können etwa Personenzahl, Beruf, Arbeitgeber und Einkommensrahmen relevant sein. Nicht jedes private Detail wird dadurch zulässig.
3. Der Vermieter hat sich für Sie entschieden
Unmittelbar vor Vertragsschluss können gezielte Einkommens- und Bonitätsnachweise erforderlich sein. Nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden.
Unzulässig sind etwa Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Parteimitgliedschaft. Solche Fragen müssen Sie nicht beantworten. Die Einordnung einzelner Felder finden Sie in unserer Übersicht zu zulässigen und unzulässigen Fragen.
Ein praktischer Gesprächseinstieg: „Ich möchte die Wohnung zunächst besichtigen. Können wir die Unterlagen zu meinem Einkommen besprechen, wenn ich mich anschließend konkret bewerbe?“ So klären Sie den Ablauf, ohne das Gespräch sofort zu einer Grundsatzdiskussion zu machen.
Was passiert bei falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft?
Falsche Angaben führen nicht automatisch zur Kündigung. Es kommt darauf an, welche Frage gestellt wurde, ob sie zulässig war und welche Bedeutung die Antwort für den Vertrag hatte. Bei einer bewussten, erheblichen Täuschung kann aber auch ein bereits unterschriebener Mietvertrag gefährdet sein.
Anfechtung: War die Täuschung für den Vertrag entscheidend?
Wer durch arglistige Täuschung zu einer Vertragserklärung veranlasst wurde, kann diese nach § 123 BGB anfechten. Ein Beispiel wäre ein bewusst deutlich zu hoch angegebenes Einkommen, auf das der Vermieter seine Zusage maßgeblich stützt. Ein versehentlicher Zahlendreher ist dagegen nicht schon eine arglistige Täuschung.
Nach § 124 BGB gilt dafür grundsätzlich eine Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung. Spätestens zehn Jahre nach Abgabe der Erklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen.
Kündigung: Ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar?
Eine fristlose Kündigung setzt nach § 543 Abs. 1 BGB einen wichtigen Grund voraus. Dabei sind die Umstände des Einzelfalls, ein mögliches Verschulden und die Interessen beider Seiten abzuwägen. Die bloße Feststellung „Im Formular steht etwas Falsches“ reicht als rechtliche Bewertung nicht aus.
Wie ernst erfundene Unterlagen werden können, zeigt der BGH-Fall VIII ZR 107/13 vom 9. April 2014: Eine frei erfundene Vorvermieterbescheinigung kann eine so erhebliche Pflichtverletzung darstellen, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist kein Freibrief, heute beliebige Informationen zum Vormietverhältnis abzufragen.
Wenn Ihnen nach dem Absenden ein Fehler auffällt: Korrigieren Sie ihn möglichst zeitnah schriftlich und bewahren Sie die Korrektur auf. Das schafft einen nachvollziehbaren Ablauf; es garantiert allerdings nicht, dass eine rechtlich erhebliche Falschangabe folgenlos bleibt. Bei einer Anfechtung oder Kündigung sollten Sie den konkreten Fall rechtlich prüfen lassen.
Was tun, wenn die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fehlt?
Eine fehlende Bescheinigung ist kein Beleg für Mietschulden. Der bisherige Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Das hat der BGH am 30. September 2009 entschieden (VIII ZR 238/08). Davon zu unterscheiden ist die Quittung über tatsächlich empfangene Mietzahlungen.
Teilen Sie mit, wenn Sie die Bescheinigung nicht erhalten. Fragen Sie, ob Zahlungsquittungen oder passende Ausschnitte aus Kontoauszügen als Nachweis infrage kommen. Bereiten Sie nur die benötigten Buchungen vor und schwärzen andere Umsätze. Einen Anspruch darauf, dass jede vorgeschlagene Alternative akzeptiert wird, sollten Sie daraus nicht ableiten.
Erstellen Sie keine Bescheinigung im Namen Ihres bisherigen Vermieters und ergänzen Sie keine fremde Unterschrift. Erläutern Sie lieber offen, welche Unterlagen tatsächlich vorliegen. Unsere Checkliste für Bewerbungsunterlagen hilft Ihnen bei der Zusammenstellung.
Wer darf Ihre Bewerberdaten erhalten und wie lange speichern?
Jede Verarbeitung braucht eine passende Rechtsgrundlage. Neben einer wirksamen Einwilligung kommen etwa erforderliche vorvertragliche Maßnahmen oder berechtigte Interessen nach Abwägung in Betracht (Art. 6 DSGVO). Eine Weitergabe an eine Hausverwaltung setzt deshalb nicht immer eine schriftliche Einwilligung voraus. Sie ist aber auch nicht allein deshalb erlaubt, weil die Verwaltung an der Vermietung beteiligt ist: Zweck, Rolle und Erforderlichkeit zählen.
Nach Art. 13 DSGVO müssen Sie bei der Datenerhebung unter anderem über Verantwortliche, Zweck, Rechtsgrundlage, mögliche Empfänger sowie Speicherdauer oder deren Kriterien informiert werden.
Was gilt nach einer Absage?
Nicht mehr benötigte Daten sind grundsätzlich zu löschen. Eine begrenzte weitere Aufbewahrung kann etwa zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sein (Art. 17 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO). Es gibt keine pauschale Pflicht, jede vollständige Bewerbung sechs Monate zu behalten. Umfang und Dauer müssen zum verbleibenden Zweck passen.
Praktischer Schritt: Fragen Sie nach einer Absage nach der Löschung Ihrer Unterlagen und danach, welche Angaben gegebenenfalls aus welchem Grund noch gespeichert werden. Senden Sie dafür nicht erneut Ihre gesamte Bewerbungsmappe.
Welche Rechte haben Sie bei einer diskriminierenden Absage?
Eine Absage ist nicht automatisch eine Diskriminierung. Verbotene Benachteiligungen bei der Wohnungsvergabe können aber Ansprüche auslösen. § 19 AGG unterscheidet dabei nach Benachteiligungsgrund und Art des Mietverhältnisses. Der Schutz vor rassistischer Benachteiligung oder Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft reicht weiter als der Schutz etwa wegen Alters oder Geschlechts. Gesetzliche Ausnahmen, etwa bei besonderer persönlicher Nähe, müssen im Einzelfall geprüft werden.
Auch die Beweislast ist abgestuft: Zunächst müssen Indizien bewiesen werden, die eine verbotene Benachteiligung vermuten lassen. Erst dann muss die andere Seite nach § 22 AGG beweisen, dass kein Verstoß vorlag.
Bewahren Sie deshalb die Anzeige und den Schriftwechsel auf. Wenn Sie eine Diskriminierung vermuten, holen Sie zeitnah Unterstützung ein. Ansprüche nach § 21 AGG müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Welche Ansprüche bestehen und wann die Frist im konkreten Fall läuft, sollte eine qualifizierte Beratungsstelle oder Rechtsberatung prüfen.
Vor dem Absenden: vier praktische Schritte
- Den Anlass klären. Geht es um einen Besichtigungstermin, eine konkrete Bewerbung oder steht der Vertragsabschluss bevor?
- Die Angaben abgleichen. Stimmen die Angaben im Formular mit Ihren Unterlagen überein? Erläutern Sie schwankendes Einkommen, statt einen Wunschbetrag einzutragen.
- Die Anhänge prüfen. Ist jede angeforderte Unterlage vorhanden? Sprechen Sie fehlende Nachweise an und prüfen Sie jede Datei vor dem Versand.
- Eine eigene Kopie behalten. Speichern Sie die abgesendete Fassung und wichtige Absprachen, damit Sie später nachvollziehen können, was Sie angegeben haben.
Wenn Sie vermieten, gehen Sie Ihren Fragebogen aus derselben Perspektive durch: Können Sie erklären, warum Sie eine Angabe gerade jetzt brauchen? Ist klar, wer Rückfragen beantwortet? Ein verständlicher Ablauf erleichtert beiden Seiten die Bewerbung.
Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
Muss ich eine vollständige SCHUFA-Datenkopie abgeben?
Nein. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält häufig mehr als einen mietbezogenen Bonitätsnachweis. Nach der DSK-Orientierungshilfe, Abschnitt C.3 dürfen Vermieter diese vollständige Selbstauskunft nicht verlangen.
Ist eine Online-Selbstauskunft rechtlich anders zu behandeln?
Für Papier und Online-Formulare gelten dieselben Grundsätze zur zulässigen Datenverarbeitung nach Art. 5 und 6 DSGVO. Ein technisch als Pflichtfeld markiertes Eingabefeld macht eine Frage nicht rechtlich zulässig.
Darf ich bei unzulässigen Fragen einfach lügen?
Sie müssen unzulässige Fragen nicht beantworten. Verlassen Sie sich aber nicht auf ein pauschales „Recht zur Lüge“ für den gesamten Fragebogen: Ob eine Frage unzulässig ist und welche Folgen eine falsche Antwort hat, muss getrennt geprüft werden. Klären Sie zweifelhafte Felder vor dem Unterschreiben; erfundene Nachweise sind keine Lösung.
Ihre Mieterselbstauskunft vorbereiten
Prüfen Sie zuerst, welche Angaben in Ihrer Bewerbung gebraucht werden. Mit unserem Formular können Sie Ihre Mieterselbstauskunft anschließend ausfüllen und als PDF herunterladen. Eine Hilfe für einzelne Felder bietet die Anleitung zum Ausfüllen.
Mieterselbstauskunft erstellenQuellen und rechtliche Grundlagen
- Datenschutzkonferenz: Selbstauskünfte bei Mietinteressenten
Orientierungshilfe V2.0, Januar 2026; insbesondere Abschnitte A bis C zur gestuften Datenerhebung.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Art. 5, 6, 13 und 17: Datenminimierung, Rechtsgrundlagen, Information und Löschung.
- BGH, Urteil vom 09.04.2014, VIII ZR 107/13
Frei erfundene Vorvermieterbescheinigung und mögliche Kündigungsfolgen.
- BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08
Keine allgemeine Pflicht des bisherigen Vermieters zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, Vermieterverband oder eine qualifizierte Rechtsberatung.
Die rechtliche Bewertung einzelner Fragen kann vom Zeitpunkt der Datenerhebung, vom konkreten Mietobjekt und vom Einzelfall abhängen.